Gibt der Mieter vor Abschluss des Mietvertrages eine falsche Selbstauskunft, um eine bessere Bonität vorzutäuschen, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung.
Gibt der Mieter vor Abschluss des Mietvertrages eine falsche Selbstauskunft, um eine bessere Bonität vorzutäuschen, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung.