Wir bieten Ihnen Sachverständigen-Gutachten für die Ermittlung des aktuellen Verkehrswerts für :
Ein Wertgutachten wird auch u. a. benötigt, wenn eine Immobilientransaktion nicht unmittelbar stattfinden soll oder zum Zwecke von Erbauseinandersetzungen ein Marktwert (Fair Value) bekannt sein muss, weil anteilige Ausschüttungssummen für die Mitglieder einer Erbengemeinschaft zu ermitteln sind, ohne dass das Objekt verkauft wird.
Wir erstellen unsere Wertgutachten für Wohnimmobilien zur Ermittlung des Verkehrswertes. Der Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie ist der Preis, der bei einem Verkauf üblicherweise zu erzielen wäre. Er hängt einerseits von den objektiven Eigenschaften des Grundstücks (wertrelevante Merkmale), andererseits vom Zeitpunkt (Wertermittlungsstichtag) ab. Dabei werden überwiegend das Sachwertverfahren (Abschlags- und Indexverfahren) oder das Vergleichswertverfahren sowie Ertragswertverfahren (bei Miet- oder Renditeobjekten) eingesetzt.
Folgende Rechtsgrundlagen und Normen werden u. a. herangezogen:
Sie erhalten ein Wertgutachten mit allen relevanten Aussagen zu Lage, Grundstück, Gebäude (bei Renditeobjekten zusätzlich zur Vermietung) mit abschließender Beurteilung und Anlagen wie Plänen (Flurkarte, Übersichtspläne), Grundrissen sowie Fotodokumentationen als gebundene Ausfertigung.
Die Kosten dafür orientieren sich i.d.R. am Wert der Immobilie.
Eine kostengünstige Variante zum Vollgutachten:
Hierbei werden die Daten zur Verkehrswertermittlung auch nach § 194 BauGB zur Berechnung von Sach- und Ertragswert einer Immobilie herangezogen. Das heißt, die Berechnung ist die gleiche wie bei einem Vollgutachten.
Bei der kostengünstigen, gekürzten Form des Wertgutachtens wird auf eine ausführliche technische Beschreibung der Immobilie, der Mikro- und Makrolage, sowie möglicher Einflüsse der geografischen und örtlichen Lage verzichtet.
Sie erhalten eine kompakte, professionell gebundene Ausführung mit dem Ergebnis und Erläuterungen dazu.